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Leistungen

Leistung

Der Bayerische Staatshaushalt enthält die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Freistaates. Er ist die Grundlage für die Tätigkeit der Staatsverwaltung.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Finanzministeriums ist die Aufstellung des Haushalts für den gesamten staatlichen Bereich. In eingehenden Verhandlungen mit den anderen Ressorts wird der Entwurf des Staatshaushalts, d. h. die im jeweiligen Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ausgearbeitet und dann nach Beschlussfassung durch die Staatsregierung dem Landtag zugeleitet. Die Überwachung des Haushaltsvollzugs und die Erstellung der Haushaltsrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres fallen ebenso in die Zuständigkeit des Finanzministeriums wie die Stellungnahmen zu allen den Staatshaushalt berührenden Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen der Staatsregierung. Die mehrjährige Finanzplanung und die Kreditbeschaffung sind weitere Aufgaben, die mit den staatlichen Einnahmen und Ausgaben eng verknüpft sind.

Nähere Informationen zum jeweils aktuellen Haushalt sind auf der Homepage des Finanzministeriums (siehe Links) einzusehen.

  • Art. 109 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
  • Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
  • Art. 55, 70, 73, 78 - 82 Verfassung des Freistaates Bayern
  • Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • jeweils geltendes Haushaltsgesetz mit Haushaltsplan

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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