Leistung
Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.
Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.
Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.
In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.
kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung
kostenlose Anzeigenerstattung
- Personalausweis oder Reisepass
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Polizeiinspektion Roth
AdressePolizeiinspektion Roth
Hilpoltsteiner Straße 30
91154 Roth
+49 9171 9744-0+49 9171 9744-0
+49 9171 9744-20+49 9171 9744-20
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)