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Luftbild Ortsteil Mauk und Obermauk
Leistungen

Leistung

Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

  • Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
  • Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export),
  • Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LuftfahrtBundesamt (LBA) oder
  • Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original.

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.

  • Sie sind eingetragener Eigentümer oder Eigentümerin eines in der Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeuges.
  • Der Antrag kann auch in Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin beantragt werden. 

Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Wenn Sie einen OnlineDienst nutzen wollen:
    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Wenn Sie ein Formular nutzen wollen:
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
    • Sie müssen Ihre Unterlagen im Original per Post an das Luftfahrt-Bundesamt schicken.
  • Bevor die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle gelöscht wird, prüft das LuftfahrtBundesamt ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid über die erfolgte Löschung abrufen. Falls beantragt, erhalten Sie
    • die Löschungsbescheinigung,
    • das Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export)
    • und gegebenenfalls erhalten Sie das Lufttüchtigkeitszeugnis im Original zurück.

Es gibt keine Frist.

Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 70 EUR

Kennzeichenvormerkung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 30 EUR

Ausstellung einer Löschungsbescheinigung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR

Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LBA

Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr (C of A for Export) Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR - 2.250 EUR

Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das LBA

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 3 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen:

    • Eintragungsschein
    • Lufttüchtigkeitszeugnis
    • Lärmzeugnis

    Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation

    Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

    • Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen

    Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird:

    • Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darf
    • bestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO)

    Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll:

    • Lufttüchtigkeitsnachweis

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

  • § 8 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • § 9 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • § 13 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • § 19 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)