Vortrag "Neue Leistungen für Pflegebedürftige"
Informationsveranstaltung "Neue Leistungen für Pflegebedürftige"
„Pflegebedürftigkeit“ wird ab 2017 neu definiert
Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung und somit deren „fünfte Säule“. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB) gesetzlich geregelt. Seit Einführung wurde das Gesetz immer wieder angepasst. Was ändert sich durch das Pflegestärkungsgesetz II?Hierzu informiert der Seniorenbeirat mit nachfolgender Informationsveranstaltung
„Neue Leistungen für Pflegebedürftige"
am Mittwoch, 29.Juni 2016 um 14:00 Uhr im Bürgerhaus „Zur Krone“
Das zweite Pflegestärkungsgesetz und seine Auswirkungen
!!! Informationen aus erster Hand !!!Es referiert: Otto Hinterhuber vom Medizinischen Dienst Bayern
Dazu bietet das Team vom „Bürgerhaus Krone“ Kaffee und Kuchen an.
Der Eintritt ist frei.
Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherung und somit deren „fünfte Säule“. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB) gesetzlich geregelt. Seit Einführung wurde das Gesetz immer wieder angepasst. Was ändert sich durch das Pflegestärkungsgesetz II?Hierzu informiert der Seniorenbeirat mit nachfolgender Informationsveranstaltung
„Neue Leistungen für Pflegebedürftige"
am Mittwoch, 29.Juni 2016 um 14:00 Uhr im Bürgerhaus „Zur Krone“
Das zweite Pflegestärkungsgesetz und seine Auswirkungen
!!! Informationen aus erster Hand !!!Es referiert: Otto Hinterhuber vom Medizinischen Dienst Bayern
- Grundlegende Änderungen zum Pflege-Stärkungsgesetz II
- Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
- neue Leistungen für Pflegebedürftige
- von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden
- die Überleitungsregeln
- das neue Begutachtungsverfahren
- die Umsetzung des Begriffs Schritt für Schritt
Dazu bietet das Team vom „Bürgerhaus Krone“ Kaffee und Kuchen an.
Der Eintritt ist frei.